BauO NRW 2018 – Novellierung zum 1. September 2026

Seit dem 1. September 2026 gilt in Nordrhein-Westfalen die novellierte Landesbauordnung.

Die Änderungen betreffen unter anderem Umbauten und Nutzungsänderungen im Bestand, Genehmigungsverfahren sowie die Digitalisierung von Bauanträgen. Ziel ist es, Verfahren zu vereinfachen und Bauvorhaben schneller und effizienter umsetzen zu können.

Für Bauherrinnen und Bauherren können sich dadurch neue Möglichkeiten bei der Planung und Umsetzung zukünftiger Bauvorhaben ergeben.

Die vollständigen Änderungen inklusive Begründungen sind in der gemeinsamen Synopse der Architektenkammer NRW, der Ingenieurkammer-Bau NRW und des Landes Nordrhein-Westfalen übersichtlich dargestellt:

https://www.bauordnung.nrw